Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einblasdämmung Emsland
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen
der Firma Cristi Burduja Einblasdämmung im Bereich der Einblasdämmung,
Kerndämmung und sonstiger Dämmarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurden.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben,
12 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot
schriftlich oder in Textform bestätigt oder die Arbeiten beauftragt werden.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Auftragssummen ab 3.500 € netto behalten wir uns vor, eine Anzahlung von bis zu 35 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Anzahlung dient insbesondere der Materialbeschaffung, der Planung sowie der verbindlichen Terminreservierung.
Ein vereinbarter Termin gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren.
Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber sind wir berechtigt, die bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere für Materialbeschaffung, bereits durchgeführte Arbeiten, Planungsaufwand sowie Terminreservierung, einzubehalten bzw. gesondert in Rechnung zu stellen.
Bereits bestellte Materialien sowie speziell angefertigte oder nicht mehr anderweitig verwendbare Materialien sind vom Auftraggeber vollständig zu vergüten.
Ein nach Abzug der entstandenen Kosten verbleibender Teil der Anzahlung wird zurückerstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der
tatsächlich eingebrachten Dämmstoffmenge oder der bearbeiteten Fläche,
sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug
zu begleichen.
Bei Barzahlung vor Ort oder sofortiger Online-Überweisung
kann ein Skonto von bis zu 2% gewährt werden.
§4 Durchführung der Arbeiten
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass sich die Durchführung der Arbeiten
aufgrund von Witterungseinflüssen, Materiallieferungen oder personellen Gründen verschieben kann.
Terminangaben sind daher unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Ein möglicher Verzug tritt erst ein, wenn nach einer
schriftlichen Mahnung durch den Auftraggeber
eine angemessene Frist von mindestens 30 Arbeitstage erfolglos verstrichen ist.
Der Auftraggeber stellt während der Arbeiten
Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung.
§5 Hinweise zu baulichen Gegebenheiten und Bohrarbeiten bei Kerndämmung
Bei Dämmarbeiten im Bereich der Kerndämmung oder Hohlschichtdämmung kann es vorkommen,
dass bauliche Gegebenheiten vorhanden sind, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- nicht oder unzureichend vermauerte Bereiche zwischen Steinen oder Ziegeln
- fehlende oder beschädigte Verbindungen im Mauerwerk
- nicht fachgerecht ausgeführte Hohlschichten
- fehlende Abdichtungen im Bereich von Giebeln, Dachüberständen oder Traufen
In solchen Fällen kann es vorkommen, dass zwischen der Hohlschicht und dem Innenraum
lediglich der Innenputz vorhanden ist.
Beim Bohren der notwendigen Einblasöffnungen kann es in Einzelfällen dazu kommen,
dass der Bohrer auf die Innenwand trifft und dadurch
Innenputzstellen gelockert werden oder feine Risse entstehen.
Beim Einbringen des Dämmstoffs kann es außerdem durch den
Einblasdruck dazu kommen, dass vorhandene Schwachstellen im Innenputz
sichtbar werden oder sich Putzbereiche lösen.
Diese Umstände stellen verdeckte bauliche Mängel dar,
die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar sind.
Für Schäden oder Folgen, die auf solche
nicht erkennbaren baulichen Mängel zurückzuführen sind,
kann keine Haftung übernommen werden.
Für die Durchführung der Einblasdämmung werden in der Regel
Bohrlöcher mit einem Durchmesser von ca. 18 mm erstellt.
In besonderen Fällen können
Bohrlöcher mit einem Durchmesser von ca. 14 mm
verwendet werden, um eine möglichst schonende Bearbeitung des Mauerwerks
zu gewährleisten und Beschädigungen der Ziegel zu vermeiden.
Nach Abschluss der Dämmarbeiten werden die Bohrlöcher mit geeignetem
Fugenmörtel (z. B. der Firma Remix)
fachgerecht verschlossen.
Dabei wird versucht, die
Farbe der vorhandenen Fugen möglichst genau anzupassen.
Sollten die vorhandenen Fugen ursprünglich
manuell nach einer individuellen Mischung hergestellt worden sein,
kann nicht garantiert werden, dass die Farbe des neuen Fugenmaterials
zu 100 % mit der bestehenden Fugenfarbe übereinstimmt.
Eine vollständige Farbgleichheit kann daher ausdrücklich nicht garantiert werden.
Leichte oder auch sichtbare Farbabweichungen im Fugenbild sind möglich und stellen
keinen Mangel der ausgeführten Dämmarbeiten dar.
Darüber hinaus können Witterungseinflüsse wie Regen, Sonneneinstrahlung
oder natürliche Alterungsprozesse im Laufe der Zeit zu weiteren
Farbveränderungen der Fugen führen.
Auch ein leichter Zementschleier auf der Fassade
kann in Einzelfällen auftreten und stellt keinen technischen Mangel
der Dämmarbeiten dar.
Sollten während der Arbeiten entsprechende bauliche Besonderheiten festgestellt werden,
wird das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§6 Gewährleistung
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen
der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern vereinbart, erfolgt die Gewährleistung gemäß den Regelungen
der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Fassung.
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber
innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
§7 Datenschutz
Personenbezogene Daten von Interessenten und Auftraggebern werden ausschließlich
im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO)
gespeichert und verarbeitet.
§8 Nebenabreden
Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber
und der Firma Cristi Burduja–Einblasdämmung
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,
der Sitz des Unternehmens.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Regelung ersetzt,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung
möglichst nahekommt.
§11 Zugang zur Baustelle
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin
frei zugänglich ist und die Arbeiten ohne Behinderung durchgeführt werden können.
Sollten Arbeiten aufgrund fehlenden Zugangs, nicht vorbereiteter Flächen
oder anderer Umstände, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen,
nicht durchgeführt werden können, behalten wir uns vor,
den entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§12 Werbebanner während der Bauarbeiten
Während der Ausführung der Dämmarbeiten ist die Firma
Cristi Burduja -Einblasdämmung berechtigt,
auf dem Grundstück des Auftraggebers für die Dauer der Arbeiten
einen Werbebanner oder Baustellenhinweis
(z. B. Fahnenbanner oder Werbeschild) aufzustellen.
Der Banner dient ausschließlich der
Kennzeichnung der Baustelle sowie der Eigenwerbung
des ausführenden Unternehmens.
Die Aufstellung erfolgt nur für die Dauer der Arbeiten
und wird nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt.
Sollte der Auftraggeber mit der Aufstellung eines Werbebanners
nicht einverstanden sein, kann er dem
vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich widersprechen.
§13 Haftung
Die Firma Cristi Burduja–Einblasdämmung haftet nur für Schäden,
die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Schäden, die durch vorhandene bauliche Mängel,
versteckte Schäden am Gebäude oder ungeeignete bauliche Voraussetzungen entstehen,
wird keine Haftung übernommen.
Stand: März 2026
